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Mit dem E-Auto Geld verdienen: So nutzen Sie die THG-Quote

Sie sind am Überlegen, sich einen Stromer zuzulegen oder besitzen bereits ein Fahrzeug mit elektrischem Antrieb? Dann sollten Sie unbedingt über die THG-Quote Bescheid wissen und mit gutem Gewissen Ihre Vorteile daraus ziehen!

 

THG – für was steht die Abkürzung?

 

Die Abkürzung steht für die sogenannte Treibhausgasminderungsquote. Seit Anfang des Jahres 2022 können auch Privatpersonen, welche ein E-Auto besitzen, ihre Quote an Unternehmen verkaufen.

Dies soll den Kauf eines E-Autos für Verbraucher*innen attraktiver machen und somit die Einsparung von CO2-Emissionen erhöhen – quasi eine Win-Win-Situation.

 

 

Das ist der Hintergrund

 

Unternehmen, die Kraftstoffe produzieren und die gesetzlich vorgegebene CO2-Reduktion nicht selbst erfüllen können, entgehen mit dem Kauf der THG-Quote den wesentlich höheren Strafzahlungen. Das heißt, sie kaufen eingespartes CO2 und schaffen dadurch einen Ausgleich zu den von ihnen ausgestoßenen Klimagasen.

Der an öffentlichen Ladepunkten abgegebene Strom kann den Kraftstoffproduzenten als anrechenbarer Beitrag zur Erfüllung der THG-Quote zur Verfügung gestellt werden.

 

 

Wie funktioniert der Verkauf der THG-Quote?

 

 

Ihr reines Batterieauto oder -motorrad/-roller muss bei einem speziellen Unternehmen, welches die Anrechnung der THG-Quote abwickelt, registriert sein. Der direkte Kontakt zwischen Ihnen und den Kraftstoffproduzenten ist nicht vorgesehen. Ihre THG-Quote kann geltend gemacht werden, indem Sie durch Ihre Fahrzeugzulassung nachweisen, dass ein batterieelektrisches Fahrzeug auf Sie zugelassen ist. Eine Registrierung bei mehreren Anbietern ist nicht möglich. Um die Prämie jährlich zu erhalten, ist auch ein jährliches Einreichen der Zulassung notwendig.

 

Ihr Antrag auf Erhalt der THG-Quote wird beim Umweltbundesamt überprüft und im besten Fall zertifiziert. Anschließend werden diese gesammelten Zertifikate durch Ihren Anbieter an die Kraftstoffunternehmen verkauft. Die Erlöse fließen – in der Regel abzüglich einer Provision für die Dienstleister – an Sie zurück.

 

 

Die Errechnung der Quote unterliegt einem Schätzwert, der vom BMVU veröffentlicht wird. Aktuell liegt diese bei 1.943 kWh pro Jahr, was einer Quote von 7% entspricht (Stand Januar 2022). Im Jahr 2023 steigt diese auf 8%.

 

 

Der Schätzwert gilt für alle registrierten Fahrzeuge, unabhängig von der Größe, Fahrzeugalter, Energieverbrauch oder Jahresfahrleistung. Ebenso spielt die Herkunft des genutzten Stroms keine Rolle. Das Umweltbundesamt hat eine FAQ erstellt und beantwortet darin weitere Fragen.

 

 

Werkstatt-Termin vereinbaren: Online oder per Telefon: +49 36622 7690

*Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) unentgeltlich erhältlich ist. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren (§ 2 Nrn. 5, 6, 6a Pkw-EnVKV in der jeweils geltenden Fassung) ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen.

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