Für das Laden zuhause ist grundsätzlich eine Wallbox (Heimladestation) zu empfehlen. Sie bietet sicheres und auf Wunsch auch intelligentes Laden für die Stunden, die ein Fahrzeug ungenutzt in der Garage oder auf einem privaten Stellplatz steht.
Ab dem 24. November 2020 können von Mietern, Eigenheimbesitzern und Vermietern Förderungen für nicht-öffentliche Ladestationen bei der KfW beantragt werden.
Träger von Investitionsmaßnahmen zur Errichtung einer Ladestation für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden.
Träger von Investitionsmaßnahmen sind zum Beispiel:
• Privatpersonen,
• Wohnungseigentümergemeinschaften,
• Wohnungsunternehmen,
• Wohnungsgenossenschaften und
• Bauträger.
Nicht antragsberechtigt hingegen sind:
• kommunale Gebietskörperschaften,
• rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen
Gebietskörperschaften,
• Gemeindeverbände,
• Zweckverbände und
• Kirchen.
Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung einer fabrikneuen, nicht öffentlich zugänglichen Ladestation inklusive des elektrischen Anschlusses (Netzanschluss) sowie die damit verbundenen notwendigen Nebenarbeiten an Stellplätzen von bestehenden Wohngebäuden in Deutschland, wenn unter anderem:
• die Ladestation über eine Normalladeleistung von 11 kW verfügt,
• der Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien kommt,
• die Ladestation intelligent und steuerbar ist (mit Blick auf die
Netzdienlichkeit).
Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss, der nach Abschluss des Vorhabens auf das Bankkonto überwiesen wird. Der Zuschuss beträgt pauschal 900 Euro pro Ladepunkt. Unterschreiten die Gesamtkosten des Vorhabens den Zuschussbetrag, wird keine Förderung gewährt. Bei der Ermittlung der Gesamtkosten können Kosten für folgende Leistungen berücksichtigt werden:
• Ladestation,
• Energiemanagementsystem/Lademanagementsystem zur Steuerung von
Ladestationen,
• elektrischer Anschluss (Netzanschluss),
• notwendige Elektroinstallationsarbeiten (zum Beispiel Erdarbeiten).
Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen rund um das Thema Elektromobilität. Sprechen Sie uns an!
Lesen Sie auch hier unseren Bericht "Unsere Lösungen für das bequem Laden zu Hause"
Gerne können Sie sich auch vorab noch auf der Seite der KfW informieren.
*Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) unentgeltlich erhältlich ist. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren (§ 2 Nrn. 5, 6, 6a Pkw-EnVKV in der jeweils geltenden Fassung) ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen.