Unser eSprinter Kastenwagen

Förderungen von nicht-öffentlicher Ladeinfratruktur für Elektrofahrzeuge.

Sichern Sie sich bis zu 900€ im Rahmen des "KfW-Förderprogramms 440" für private Ladeinfrastruktur.

Für das Laden zuhause ist grundsätzlich eine Wallbox (Heimladestation) zu empfehlen. Sie bietet sicheres und auf Wunsch auch intelligentes Laden für die Stunden, die ein Fahrzeug ungenutzt in der Garage oder auf einem privaten Stellplatz steht.


Ab dem 24. November 2020
können von Mietern, Eigenheimbesitzern und Vermietern Förderungen für nicht-öffentliche Ladestationen bei der KfW beantragt werden.


Wer kann Anträge stellen?

Ladestation Wallbox Home

Träger von Investitionsmaßnahmen zur Errichtung einer Ladestation für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden.

 

Träger von Investitionsmaßnahmen sind zum Beispiel:
• Privatpersonen,
• Wohnungseigentümergemeinschaften,
• Wohnungsunternehmen,
• Wohnungsgenossenschaften und
• Bauträger.

Nicht antragsberechtigt hingegen sind:

• kommunale Gebietskörperschaften,
• rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen
  Gebietskörperschaften,
• Gemeindeverbände,
• Zweckverbände und
• Kirchen.
 

Was wird gefördert?

EBox Kabel

Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung einer fabrikneuen, nicht öffentlich zugänglichen Ladestation inklusive des elektrischen Anschlusses (Netzanschluss) sowie die damit verbundenen notwendigen Nebenarbeiten an Stellplätzen von bestehenden Wohngebäuden in Deutschland, wenn unter anderem:

• die Ladestation über eine Normalladeleistung von 11 kW verfügt,
• der Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien kommt,
• die Ladestation intelligent und steuerbar ist (mit Blick auf die
  Netzdienlichkeit).


Wie wird gefördert?

Kabel zum Anschluss einer eBox

Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss, der nach Abschluss des Vorhabens auf das Bankkonto überwiesen wird. Der Zuschuss beträgt pauschal 900 Euro pro Ladepunkt. Unterschreiten die Gesamtkosten des Vorhabens den Zuschussbetrag, wird keine Förderung gewährt. Bei der Ermittlung der Gesamtkosten können Kosten für folgende Leistungen berücksichtigt werden:

• Ladestation,
• Energiemanagementsystem/Lademanagementsystem zur Steuerung von
  Ladestationen,
• elektrischer Anschluss (Netzanschluss),
• notwendige Elektroinstallationsarbeiten (zum Beispiel Erdarbeiten).

Interessiert? Weitere Informationen...

EDrive von Mercedes Benz

Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen rund um das Thema Elektromobilität. Sprechen Sie uns an!

 

Lesen Sie auch hier unseren Bericht "Unsere Lösungen für das bequem Laden zu Hause"

 

Gerne können Sie sich auch vorab noch auf der Seite der KfW informieren.


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